Teilnahmebedingungen (Berglauf)
SCHÖCKEL
CLASSIC – reiner BERGLAUF
SPORTLICHE
BEDINGUNGEN
Ziel
des Rennens ist die möglichst
kurzfristige Zurücklegung der vorgegebenen Rennstrecke.
Die
vorgegebene
Rennstrecke
verläuft wie folgt: Talstation
der Schöckel-Seilbahn
– Trasseneinstieg – Seilbahntrasse – Halterhütte –
Seilbahn-Bergstation
(Ziel)
Das
Abweichen
von der vorgegebenen Rennstrecke
ist nicht zugelassen.
Jeder
Teilnehmer hat die gesamte Strecke zurückzulegen. Staffelbildungen
sind nicht zugelassen.
Die
Teilnahme kann nur in Einzelpersonen erfolgen. Die Herstellung einer
festen Verbindung zwischen mehreren Teilnehmern (zB
Tandem, Seilschaften)
ist nicht zugelassen.
Der
Teilnehmer hat die Strecke zwischen dem Start und dem Ziel
ausschließlich zu
Fuß zurückzulegen.
Andere Fortbewegungsarten sind nicht zugelassen.
Die
Verwendung von Vorrichtungen, die auch den Einsatz der Arme und Hände
ermöglichen, ist zugelassen. Das vorbereitende Abstellen bzw die
Entgegennahme solcher Vorrichtungen auf der Strecke ist ebenso
zulässig wie ihr Zurücklassen. Nicht zugelassen ist das Anbringen
von Seilen.
Der
Teilnehmer hat die gesamte Strecke ausschließlich
aus eigener Körperkraft
zurückzulegen. Der Teilnehmer ist dabei in der Gestaltung des
körperlichen Bewegungsablaufs frei.
Nicht
zugelassen ist die Verwendung von Vorrichtungen, mit denen andere als
körperliche Bewegungskräfte erzeugt werden.
Nicht
zugelassen sind auch Windreibungs- bzw Bodenreibungserleichterungen
sowie auch Schwerkrafterleichterungen, die nicht in der Person des
Teilnehmers selbst oder in seinem Gerät gelegen sind. Sportlich
zugelassen ist aber die Nutzung des Windschattens anderer Teilnehmer.
Der
Teilnehmer wird durch den Veranstalter auf der offenen Strecke weder
betreut noch beobachtet.
Die
Begleitung
und Betreuung des Teilnehmers auf offener Strecke
durch seine Leute ist nicht
zugelassen.
Die
Behinderung
anderer Teilnehmer
ist nicht zugelassen.
LEISTUNGSKALKÜL
Der
Teilnehmer erhält eine Startnummer,
die er auf seiner Brust gut sichtbar zu tragen hat.
Die
Zeitnehmung erfolgt mit einem Brutto-Start.
Das heißt, dass die für den Rang und das Reglement maßgebliche
Zeit für alle Teilnehmer gleichzeitig mit Fallen des Startschusses
zu laufen beginnt. Es wird auf der Startlinie keine
Nettozeit abgenommen
- auch nicht informativ.
Die
verbindliche Zeitnehmung
erfolgt durch einen oder mehrere Schiedsrichter. Andere Zeitnehmungen
werden nicht berücksichtigt. Die Schiedsrichter sind den Teilnehmern
für eine richtige Zeitnehmung nicht haftbar.
Bei
gleichzeitigem Überschreiten der Linie für die Zwischenzeit bzw der
Ziellinie durch zwei oder mehrere Teilnehmer belegen diese Teilnehmer
den jeweils zu vergebenden Rang gleichermaßen ("ex aequo").
Ein etwa für diesen Rang versprochenes Preisgeld wird nach Köpfen
geteilt.
ERGEBNISSE
Die
Ergebnisse der Zeitnehmung werden durch drei vom Veranstalter frei zu
nominierende Schiedsrichter
nach dem Eintreffen des letzten Teilnehmers ausgewertet, spätestens
aber sobald feststeht, dass kein weiterer Teilnehmer mehr das Ziel
anstrebt (zB Aufgabe oder dergl).
Der
SCHÖCKEL CLASSIC Berglauf ist eine breitensportliche Veranstaltung.
Eine Maximal- oder Karenzzeit gibt es daher nicht. Es wird auch der
letzte, vor Abbau des Zieleinlaufs nach der Siegerehrung eintreffende
Starter noch gereiht. Dieser Abbau findet nicht vor 14:30 Uhr statt,
sodass jedenfalls eine Gesamtzeit von mindestens 3 Stunden zur
Verfügung steht.
Gelangen
die Schiedsrichter auf Grundlage ihrer eigenen Wahrnehmungen sowie
der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht zu einem
einstimmigen Ergebnis, entscheidet die Mehrheit ihrer Stimmen.
Die
Schiedsrichter können sich bei ihrer Auswertung aller geeigneten
Beweismittel bedienen. Bei der Lösung von Tatfragen sind sie in
ihrer Beweiswürdigung frei. Rechtsfragen sind nach Maßgabe der
hiermit gegebenen Teilnahmebedingungen, der sonst vom Veranstalter
kundgemachten Regeln sowie im Zweifelsfall nach den Bestimmungen des
ABGB und der ZPO zu lösen.
Besteht
über die Zeitnehmung zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern Streit,
so haben die Schiedsrichter sämtliche Streitteile zu hören, sofern
diese das verlangen.
Die
Auswertung wird nach Prüfung durch die Schiedsrichter und allenfalls
notwendiger Schiedsentscheide als endgültiges
Ergebnis kundgemacht.
Gegen
die Entscheide der Schiedsrichter findet kein weiteres Rechtsmittel
statt. Der Rechtsweg an die ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmer unterwerfen sich vielmehr endgültig dem durch die
Schiedsrichter verkündeten endgültigen Ergebnis. Die Teilnehmer
verzichten auch darauf, die Entscheide der Schiedsrichter mit der
Behauptung anzufechten, diese seien befangen oder sonst zu diesem Amt
nicht berufen.
GEFAHR
UND HAFTUNG
Die
Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für
Gesundheitsschädigungen oder Verletzungen des Teilnehmers sowie für
Beschädigungen der ihm oder Dritten gehörigen Sachen. Der
Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von jedweden Ansprüchen
gegen den Veranstalter aus dem Titel des Schadenersatzes oder welchem
Rechtstitel immer. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sich die
Veranstaltungsagenden auf die hier genannten Maßnahmen beschränken.
Der
Veranstalter prüft nicht die Gesundheit
des Teilnehmers
sowie seine sonstige Eignung zur Teilnahme an dem Bewerb.
Der
Veranstalter prüft den Teilnehmer nicht auf den Konsum von
leistungssteigernden
oder gesetzlich verbotenen Substanzen.
Der
Veranstalter stellt, soweit dies die Streckenführung erlaubt, einen
ärztlichen Dienst bereit. Es ist dem Teilnehmer bekannt, dass das
Gelände der Fußstrecke eine umgehende Notversorgung verhindert.
Gesetzliche Verpflichtungen zur Leistung Erster Hilfe durch jedermann
bleiben unberührt.
Die
Teilnehmer haben auf
einander Rücksicht zu nehmen.
Dem
Teilnehmer sind die mit einem solchen Bewerb untrennbar verbundenen
Gefahren bekannt.
Der
Veranstalter ist weder dazu verpflichtet noch berechtigt, auf die
Einhaltung der genannten Regeln durch andere Teilnehmer hinzuwirken.
Der Teilnehmer wird daher im Falle eines Unfalls ausschließlich bei
den ihm dafür Verantwortlichen Schad- und Klagloshaltung suchen.
Umgekehrt ist der Veranstalter dazu berechtigt, bei jedem Verursacher
von Schäden Ersatz zu fordern. Die Veranstaltung ist im Übrigen
versichert.
Der
Veranstalter trägt für eine straßenpolizeiliche bzw durch
beauftragte Traffic-Scouts getätigte Aufsicht der Veranstaltung
Sorge. An Kreuzungen, Schutzwegen und Ampeln werden daher
straßenpolizeiliche oder sonst beauftragte Organe die notwendigen
Verkehrsleitungen vornehmen. Der Teilnehmer hat die öffentlichen
Straßen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu benützen. Eine
Berücksichtigung von dadurch etwa entstehenden Zeitverlusten im
Leistungskalkül findet nicht statt.
Der
Veranstalter übernimmt für die ihm übergebenen Gegenstände im
Rahmen der Vereinbarung die Haftung
eines Verwahrers.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Leute des
Veranstalters entstehen, und für solche Schäden, die durch Dritte
verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Verlust und
Diebstahl werden einem Schaden gleichgehalten.
VERANSTALTUNGSVERTRAG
Der
Teilnehmer erklärt verbindlich, die hier gegebenen
Teilnahmebedingungen einzuhalten, andernfalls er von der Teilnahme
am Bewerb und am Leistungskalkül ausgeschlossen
wird.
Der
Teilnehmer hat sich für die Veranstaltung unter Angabe seines Namens
und veranstaltungsrelevanter Daten anzumelden.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten im
Rahmen der Ergebnisauswertung veröffentlicht und für vergleichbare
Veranstaltungen verarbeitet werden.
Der
Teilnehmer zahlt dem Veranstalter für die Abwicklung der
Veranstaltung selbst ein Veranstaltungsentgelt
(sog
Nenngeld). Die Zulassung zur Veranstaltung ist mit dem Eintreffen der
Valuten beim Veranstalter bedingt. Dieses Entgelt steht in keinem
Leistungsaustausch zu einem etwa versprochenen Preisgeld. Das
Preisgeldversprechen des Veranstalters beruht auf einer reinen
Gefälligkeitszusage. Auf die Zuwendung eines etwa versprochenen
Preisgeldes besteht daher kein Rechtsanspruch. Es besteht auch kein
Rechtsanspruch auf eine (richtige) Zeitnehmung.
Preisgeld
ist jeder vermögenswerte Vorteil, dessen Zuwendung der Veranstalter
Teilnehmern verspricht, die eine näher zu bezeichnende Rennleistung
erbringen bzw einen bestimmten Rang erreichen. Die versprochenen
Preisgelder werden binnen vierer Wochen nach Anforderung durch E-Mail
an den Veranstalter auf die genannte Bankverbindung überwiesen. Die
Spesen der Überweisungen trägt der Empfänger.
Eine
Rückzahlung
des Teilnahmeentgelts
an den angemeldeten Teilnehmer findet nur statt, wenn die
Veranstaltung in einem Kalenderjahr endgültig nicht durchgeführt
wird. Der Veranstalter behält sich vor, den Termin der Veranstaltung
bis zuletzt neu festzusetzen. In der Sphäre des Angemeldeten
liegende Hindernisse an der Teilnahme können ebenso wenig
berücksichtigt werden, wie ein freiwilliger Verzicht auf die
Teilnahme. Wer (aus welchen Gründen immer) nicht rechtzeitig zur
Startnummernausgabe erscheint, verliert den Rechtsanspruch zur
Teilnahme am Bewerb und zum Erwerb des Starterpakets samt allen
sonstigen mit dem Start verbundenen Vorteilen. Sein Startplatz kann
vom Veranstalter anderweitig vergeben werden.
Schlechtwetter
steht einer Durchführung der Veranstaltung in keinem Falle entgegen.
Zugelassen
zu dem Bewerb ist jede deliktsfähige Person, das sind volljährige
Personen und solche Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr
spätestens an dem der Veranstaltung vorangehenden Tag vollenden,
sämtliche Personen aber nur, wenn sie die für die Gefahren einer
solchen Veranstaltung nötige Einsichtsfähigkeit haben.
Die
vom Teilnehmer bekannt gegebenen Daten
werden zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
der Veranstaltung verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte zur
Verarbeitung weiter gegeben (z.B. Anmeldewesen, Verrechnung
Teilnahmegebühren, Startnummerndruck, Zeitnehmung, E-Mails zur
Information an Teilnehmer und Newsletter-Versand). Der Teilnehmer
erklärt sich damit einverstanden, dass folgende Daten: Vorname,
Nachname, Geburtsjahr, evtl. Vereinsname im Rahmen der Teilnehmer-
und Ergebnislisten auch dauerhaft veröffentlicht werden. Eine
Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit formlos durch Senden eines
E-Mails an team@schoeckel-classic.at möglich. Jeder Teilnehmer
stimmt der dauerhaften Veröffentlichung seines Rennergebnisses und
der Berichterstattung über seine Person im Zusammenhang mit dem
Rennen sowie auch der Verwendung von Lichtbildern, Tonaufnahmen und
multimedialen Daten mit seinem Bildnis oder mit seiner Stimme und
Rede durch den Veranstalter zur Bewerbung der Veranstaltung zu.
Änderungen
der Teilnahmebedingungen behält
sich der Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung vor. Jeder
Teilnehmer kann die für die Veranstaltung letztgültigen
Teilnahmebedingungen am Start erfragen und von seiner Anmeldung gegen
Rückzahlung seines Entgelts zurücktreten, wenn die
Teilnahmebedingungen seit seiner Anmeldungserklärung wesentlichen
Änderungen unterlagen.
HINWEIS
Jeder
Teilnehmer hat die Zulässigkeit seiner Teilnahme an der
Veranstaltung nach Maßgabe einer etwa bestehenden Verbands- oder
Vereinszugehörigkeit selbstständig zu prüfen. Der SCHÖCKEL
CLASSIC Berglauf ist eine vollständig eigenartige Sportdisziplin. Es
handelt sich um eine Mischung aus Laufen und möglichst schnellem
Gehen bergan.
SCHÖCKEL
CLASSIC Duathlon Ges.n.b.R., A-8010 Graz, Hartenaugasse 6
Stand
2019